Dem Eigentum verpflichtet

Tradition und Innovation, Individualität und Diskretion sind seit jeher die tragenden Säulen Gräflich Castell'schen Handelns und Denkens. Der Grundsatz „dem Eigentum verpflichtet“ ist respektvoller Beweis für die Achtung von Werten, die die Zeit überdauern.

Bereits König Ludwig II. von Bayern betraute seinen Obersthofmeister Gustav Graf zu Castell-Castell (1829-1910) mit der Betreuung so exklusiver Immobilien wie den Schlössern Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee.

Die so gewachsene Erfahrung der Grafen zu Castell-Castell schätzen heute namhafte Kunden, sowohl im Bereich Finanzen der Fürstlich Castell'schen Bank wie auch im Bereich Immobilien der Gräflich Castell'schen Grundbesitz, die mit dem Familien-Bankhaus partnerschaftlich verbunden ist.